Hier unsere Leistungen:
Behandlungspflege
Verbände, Injektionen, Einreibungen, Blutdruckkontrolle, Medikamentengabe, Zuckertest, Katheter Versorgung u. a. m.
Grundpflege
Körperpflege, Lagerung, Darreichen von Nahrung, allgemeine Prophylaxe u. a. m.
Krankenhausnachsorge
Diese Leistungsart entspricht der Grundpflege und wird für die Dauer von bis zu vier Wochen von jeder Krankenkasse nach einem Krankenhausaufenthalt genehmigt.
Pflegeleistungsergänzungsgesetz
Am 01.04.2002 wurde das Pflegeleistungsergänzungsgesetz eingeführt. Mit der Gesetzesänderung, welche ab 01.07.2008 gilt, wurden der Kreis der Anspruchsberechtigten und auch die zusätzlichen Betreuungsleistungen erhöht. Ab dem 01.07.2008 können Menschen mit Demenz mit anerkannten Einschränkungen der Alltagskompetenz (also auch mit sogenannter Pflegestufe 0) sowie Menschen mit Demenz mit eine anerkannten Pflegestufe und eingeschränkten Alltagskompetenz zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen.
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Hauswirtschaftliche Versorgung
Die häusliche Versorgung umfasst im Wesentlichen alle hauswirtschaftlichen Hilfsleistungen im Umfeld des Pflegebedürftigen. Sie ist neben der Grundpflege Bestandteil des Sozialgesetzbuches (SGB) XI und gehört zur häuslichen Pflege. Leistungsträger ist die Pflegekasse.
Wir helfen Ihnen bei
Behördengängen und bei Antragsstellungen gegenüber den Krankenkassen bzw. Pflegekassen usw.